Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77   

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BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77 (https://dejure.org/1977,3321)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1977 - 6 B 11.77 (https://dejure.org/1977,3321)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1977 - 6 B 11.77 (https://dejure.org/1977,3321)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und Soldaten auch im Bereich des Reisekostenrechts - Vorliegen grundsätzlicher Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 17 Abs. 1 BRKG - Voraussetzung für das Vorliegen ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch Gesetz, Verordnung oder verwaltungsinterne Regelung erfolgen kann (vgl. Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG 8 C 23.63 - [BVerwGE 19, 48 [BVerwG 25.06.1964 - VIII C 23/63]]).

    Die erste Frage hat der beschließende Senat im Urteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (a.a.O.) im Anschluß an das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1964 - BVerwG 8 C 23.63 - (BVerwGE 19, 48 [BVerwG 25.06.1964 - VIII C 23/63]) dahin beantwortet, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten (und Soldaten) auch im Bereich des Reisekostenrechts durch Gesetz, Verordnung oder verwaltungsinterne Regelung konkretisiert werden kann.

  • BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73

    Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Die von der Beschwerde für klärungsbedürftig erachtete Frage nach dem Rechtscharakter der von dem Bundesminister der Verteidigung in seinem Erlaß vom 4. Februar 1974 aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 1 BRKG getroffenen näheren Bestimmungen über die Anwendung dieser Vorschrift in seinem Geschäftsbereich und nach Gegenstand und Umfang der der Beklagten durch § 17 Abs. 1 Satz 1 BRKG eröffneten sachlichen Gestaltungsbefugnis hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (ZBR 1977, 31), dem sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 31.73 - angeschlossen hat, beantwortet.

    Die erste Frage hat der beschließende Senat im Urteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (a.a.O.) im Anschluß an das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1964 - BVerwG 8 C 23.63 - (BVerwGE 19, 48 [BVerwG 25.06.1964 - VIII C 23/63]) dahin beantwortet, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten (und Soldaten) auch im Bereich des Reisekostenrechts durch Gesetz, Verordnung oder verwaltungsinterne Regelung konkretisiert werden kann.

  • BVerwG, 24.03.1977 - II C 54.73

    Aufwandsvergütung - Reisekostenvergütung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Die zweite Frage wird zu einem Teil durch das Urteil des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 54.73 - (RiA 1977, 132) beantwortet.

    werden ebenfalls durch das Urteil des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 54.73 - (a.a.O.) beantwortet, das dazu anknüpfend an die bereits zitierten grundsätzlichen Feststellungen ausführt:.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Dazu bedarf es der Bezeichnung der konkreten, bisher höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird, und eines Hinweises auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII B 78/61] [91, 92]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Damit wird eine konkrete Rechtsfrage nicht dargelegt (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2] und vom 11. November 1977 - BVerwG 6 B 39.77 -).
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    "§ 17 BRKG schließt die Erstattung von Mehrkosten im Einzelfall nicht aus; hierauf besteht auf Grund der Fürsorgepflicht sogar ein Anspruch (vgl. BVerwGE 24, 253 [BVerwG 30.06.1966 - VIII C 42/63]), und die Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Gemeinschaftsverpflegung und -unterkunft findet ihre Grenze dort, wo sie mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht mehr zu vereinbaren wäre (Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 198.76 - [ZBR 1976, 321]).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist; es muß wenigstens eine rechtsgrundsätzliche Frage entscheidungserheblich sein (u.a. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1], vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - und vom 21. Oktober 1977 - BVerwG 2 B 66.76 -).
  • BVerwG, 01.03.1974 - II B 23.73

    Aufgabenstellung des ständigen Vertreters des Leiters einer Berufsschule -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist; es muß wenigstens eine rechtsgrundsätzliche Frage entscheidungserheblich sein (u.a. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1], vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - und vom 21. Oktober 1977 - BVerwG 2 B 66.76 -).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 6 B 39.77

    Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung über einen Verpflichtungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Damit wird eine konkrete Rechtsfrage nicht dargelegt (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2] und vom 11. November 1977 - BVerwG 6 B 39.77 -).
  • BVerwG, 21.10.1977 - 2 B 66.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist; es muß wenigstens eine rechtsgrundsätzliche Frage entscheidungserheblich sein (u.a. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1], vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - und vom 21. Oktober 1977 - BVerwG 2 B 66.76 -).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73

    Dienstreise eines Beamten

  • BVerwG, 10.03.1978 - 6 B 43.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts -

    Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1], vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 -, vom 21. Oktober 1977 - BVerwG 2 B 66.76 - und vom 30. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 11.77 -).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 6 B 15.78

    Teilverweisung eines Rechtsstreits - Ereignung eines tödlichen Unfalls eines

    Streitfalles ist und deswegen nur Rechtsfragen, die sich im Rahmen der Streitentscheidung unabweisbar stellen, die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu begründen vermögen (vgl. Beschluß vom 30. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 11.77 -).
  • BVerwG, 06.03.1979 - 1 WB 230.77

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht - 6. Senat - hat durch Beschluß vom 30. Dezember 1977 - 6 B 11/77 - die von dem Antragsteller gegen das Urteil vom 29. November 1976 eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
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